PPL - Privatpilotenlizenz

PPL(A) - Privat Pilot License

Der Lizenzinhaber eines PPL(A) ist zum Fliegen von einmotorigen, kolbengetriebenen Flugzeugen bis 5,7 Tonnen berechtigt. Die Lizenz ist in Europa gültig, wird jedoch - im Gegensatz zum LAPL(A) - weltweit anerkannt.

Voraussetzungen

  • Mindestalter bei Beginn der Ausbildung 16 Jahre (zur Erteilung der Lizenz 17 Jahre)
  • Medizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
  • Nachweis der Zuverlässigkeit im Sinne des §7 LuftVZO
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (nicht älter als 3 Monate)
  • Sprechfunkzeugnis (BZF II oder BZF I)

Ausbildungsinhalte

Neben den ca. 100 Stunden theoretischer Ausbildung in 8 Fächern müssen mindestens 45 Flugstunden absolviert werden, davon:

  • Mindestens 25 Stunden mit Lehrer
  • Mindestens 10 Stunden Solo unter Aufsicht eines Lehrers
  • Davon mindestens 5 Stunden Solo-Überlandflug
  • Ein Solo-Überlandflug von mindestens 270km mit zwei Zwischenladungen auf fremden Plätzen

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Kontakt & Bürozeiten

Telefon: 02241 1484265
E-Mail: info@atc-flugschule.de

Wir sind an allen Tagen, außer Mittwochs, von 09:00 – 14:00 Uhr, oder nach Absprache individuell erreichbar.
Urlaubs- und krankheitsbedingte Änderungen sind möglich.

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